Der Personalrat der GHRS Wietze wurde vom Schulbezirks-personalrat gebeten, eine Stellungnahme in Bezug auf die Auf- hebung unserer Schule zum 01.08.2012 abzugeben. Diese Stellungnahme erhalten Sie in der anliegenden Datei - bitte Aufhebung.pdf anklicken.
Hier der Text:
An den Schulbezirkspersonalrat
Wietze, 11.11.2011
Errichtung einer Oberschule und Aufhebung anderer Schulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Errichtung der Oberschule Winsen mit gymnasialem Zweig und der damit verbundenen Aufhebung der GHRS Wietze zum 01.08.2012 wird der Schulpersonalrat in einem Schreiben vom 24.10.2011 um Beteiligung gebeten.
Das Kollegium der GHRS Wietze hat sich daher am 11.11.2011 in einer Personalversammlung zusammen gefunden und lehnt die Aufhebung des Haupt- und Realschulzweiges unserer Schule und die damit verbundene Abspaltung des Grundschulzweiges aus folgenden Gründen ab:
Wir befürworten den Erhalt der GHRS Wietze als selbstständiges, kombiniertes System.
Die voraussichtlichen Schülerzahlen der GHRS Wietze sagen auf die nächsten Jahre eine Zweizügigkeit im Sek I Bereich voraus (siehe auch Schulstrukturgutachten des Landkreises). Erst im Schuljahr 2016/17 sind deutliche Rückgänge im Bereich der dann einzuschulenden Schüler zu erwarten, diese werden erst im Schuljahr 2020/21 die für die weiterführenden Schulen relevante 5. Klasse erreichen. Dieser Zeitpunkt erscheint uns daher für eine erneute Überprüfung des Standortes Wietze sinnvoll.
Mit der Zweizügigkeit sind in Wietze sowohl die Voraussetzungen für die Errichtung einer Oberschule ohne Anbindung an den Schulstandort Winsen gegeben, aber auch die Fortsetzung der bisherigen Arbeit als Haupt- und Realschule ist möglich.
Diesen beiden Varianten steht das Kollegium der GHRS Wietze positiv gegenüber. Für unsere Schüler würde sich daraus eine Fortsetzung der bisherigen pädagogischen Arbeit mit allen unseren Konzepten, dem Schulprogramm, einem wohnortnahen und überschaubaren Schulgebäude mit entsprechenden Fachräumen ergeben.
Besonders den Schülern mit Migrationshintergrund würde im Falle einer Beschulung in Winsen das vertraute Lernumfeld fehlen und die nötige Integrationsarbeit auf allen Seiten (Schüler, Lehrer-, Elternarbeit) erheblich erschweren.
Ferner fühlt sich das Kollegium von der Vorgehensweise (Nichtbeteiligung an der Entscheidungsfindung und dem von offizieller Seite spärlichen Informationsfluss) übergangen und in der bisher geleisteten Arbeit nicht im erforderlichen Maße wahrgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Tünge R. Hennek
Schulpersonalrat der GHRS Wietze
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