Konzeption der Ganztagsschule

 

Präambel

Eine Ganztagsschule ist in besonderem Maße auf die Öffnung von Schule und Unterricht angewiesen, da auf vielfältige Weise Lernen und Leben in der Schule verknüpft werden müssen. Dies gilt sowohl für den Vormittagsbereich (Rhythmisierung des Vormittags) als auch für den Mittagsbereich (gemeinsames Mittagessen, Freizeitangebote, Entspannung, …) und den Nachmittagsbereich mit Unterricht, Hausaufgabenhilfe, individueller Unterstützung und Förderung und Arbeitsgemeinschaften. Hieraus wird deutlich, dass eine Ganztagsschule mehr ist als die zeitliche Verlängerung der Halbtagsschule um Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung. Neben der Vermittlung und Erweiterung von Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen wendet sich die Ganztagsschule bewusst auch der Aufgabe zu, soziale Fähigkeiten zu stärken. Soziales Lernen braucht Raum innerhalb und außerhalb des leistungsorientierten Unterrichts. Der Ganztagsunterricht bietet hierfür den notwendigen Zeitrahmen, erfordert aber gleichzeitig auch die hierfür notwendigen Lehrerstunden. Auf die weiteren hieraus resultierenden unabdingbaren Folgerungen und Forderungen wird nachfolgend eingegangen.

 

 

In einer Vielzahl von unterschiedlichsten, zum Teil bewusst gestalteten Situationen im Unterricht, in der Freizeit, in Arbeitsgemeinschaften, am Mittagstisch und in den Arbeits- und Übungsstunden lernen Ganztagsschüler ihre ganz besondere Individualität als Mitglied einer Gruppe zu entwickeln. Sie lernen, eigene Interessen und Ziele zu verfolgen, ohne die Bedürfnisse der anderen aus den Augen zu verlieren. Sie legen Regeln gemeinsam fest und achten diese. Bewährt haben sich an Ganztagsschulen

 

<     Tutorenstunden, die vom Klassen-/Teamlehrer und Sozialpädagogen durchgeführt werden. Hier sollen nicht nur alle Angelegenheiten der Klasse besprochen und geplant werden, hier soll auch die Fähigkeit zu sozialer Interaktion und Kooperation gefördert werden.

<   Freizeitangebote bieten in einer Ganztagsschule die Möglichkeit, Schüler in der Mittagspause zu betreuen. Das bedeutet, dass neben der Möglichkeit zum gemeinsamen Mittagessen auch offene Freizeitveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften angeboten werden. Bei diesen Vorhaben wirken Lehrer, Sozialpädagogen und Eltern zusammen.

<  Arbeits- und Übungsstunden dienen der Übung und Erledigung von Arbeiten. Dabei sollen die Lehrer ihre Schüler schrittweise an selbstständiges Arbeiten heranführen bzw. dieses weiter entwickeln.

<    Förderstunden zur Behebung von besonderen Lerndefiziten wie z.B. Diskalkulie und Legasthenie.

Förderstunden für akut abschlussgefährdete Schüler aber auch für besonders leistungsstarke Schüler

 

< Setzt man diese genannten Punkte für die Durchführung eines Ganztagsbetriebes in der GHRS Wietze voraus, so müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

 

Die Lehrerversorgung muss so bemessen und gesichert sein, dass auch im Nachmittagsbereich ein pädagogisch sinnvolles Angebot unterbreitet werden kann.

<  Pädagogische Mitarbeiter können im AG-Bereich nur ergänzend zu Lehrkräften eingesetzt werden.

<   Pädagogische Mitarbeiter betreuen insbesondere Grundschulkinder.

< Der Nachmittagsbereich darf nicht zu Unterrichtskürzungen im rhythmisierten Vormittagsbereich führen.

Das Ganztagsangebot beginnt mit dem gemeinsamen Mittagessen.

<  Eine Versorgung mit Mittagessen muss für alle Schülerinnen und Schüler sichergestellt sein. Jeder Schüler / jede Schülerin muss am Mittagessen teilnehmen. Mindestens einmal pro Woche begleiten die Klassenlehrer ihre Schülerinnen und Schüler zum gemeinsamen Mittagessen. Dies beinhaltet auch einen Kostenzuschuss zur Sicherstellung der Versorgung.

<    Der Bau einer Mensa ist geplant.

<   Der Bustransport muss auch an den Nachmittagen gewährleistet sein.

 

 

Organisation des Ganztagsschulbetriebes

 

An allen Wochentagen endet der Schulbetrieb nach Unterrichtsschluss der laut Stundenplan zu erteilenden letzten Unterrichtsstunde. Das heißt i.d.R., dass bis auf die Erst- und Zweitklässler alle Schüler/ innen täglich vormittags 6 Stunden Unterricht erhalten.

Der Nachmittagsbetrieb der Schule von Montag bis Donnerstag beginnt ab 13:20 Uhr.

Die Eltern melden ihre Kinder für ein halbes Schuljahr fest für den Ganztagsbetrieb mit warmen Mittagessen an. In die Organisation des Mittagessens werden Schülerinnen und Schüler durch Einteilung konkreter Dienste für Vorbereitung und Abräumen in der Schulmensa einbezogen.

 

Mittagspause von 13:20 bis 14:00 Uhr / 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Zwischen diesen Zeiten ist Mittags- und Entspannungspause. Das Essensangebot ist für alle Schülerinnen und Schüler der GHRS zugänglich. Vorgesehen ist die Sicherung eines reichhaltigen und ausgewogenen Essenangebotes zu einem angemessenen Preis (ca. 3,-€ für ein Menü) und täglich mindestens zwei Wahlmöglichkeiten.

In der Mittagspause soll den Schülerinnen und Schülern neben der Essenszeit ein möglichst vielfältiges Angebot zur sinnvollen und anregenden „Freizeitgestaltung“ vorliegen. Dazu wird der vorhandene Spielplatz, die Tischtennisplatten und sonstigen Geräte auf dem Schulhof genutzt. Darüber hinaus sollen im Schulgebäude Tischbillard, Krökelautomat und andere Spiele zur Verfügung gestellt werden. Ebenso kann der Wohlfühlraum genutzt werden.

 


Hausaufgabenbetreuung von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr bzw. 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Die angemeldeten Schüler/innen nehmen verbindlich von montags bis donnerstags an der Hausaufgabenbetreuung teil.

Die Hausaufgaben sind eine wichtige Ergänzung des Unterrichts und geeignet, den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler durch Übung, Anwendung und Sicherung der Unterrichtsinhalte zu fertigen. Sie stellen im Unterrichtskonzept nahezu aller Fächer der GHRS einen wichtigen und unverzichtbaren Bestandteil dar. Zunehmend zeigt sich, dass Schülerinnen und Schülern mit der ordnungsgemäßen und zeitgerechten Anfertigung ihrer Aufgaben Schwierigkeiten haben; offenbar sowohl aus Gründen fehlender Arbeits- und Betreuungsmöglichkeiten zu Hause wie auch aus Gründen fehlender Hilfsangebote. Deshalb ist die Hausaufgabenstunde für die Erledigung dieser Übungsaufgaben Teil unseres Grundkonzeptes.

Dafür werden grundsätzlich Lehrkräfte eingesetzt bzw. das bestehende System  des VSE „Schüler helfen Schülern“  genutzt. Im Einzelnen wird angestrebt, folgende Anforderungen zu erfüllen:

• Angebote geeigneter beaufsichtigter Arbeitsplätze in Klassenräumen

• Bereitstellung geeigneter Hilfsmaterialien wie Lexika und Nachschlagewerke,

   PC-Zugang  usw.

• Schaffung einer ruhigen, konzentrierten Arbeitsatmosphäre

 Weiterer Ausbau der schon vorhandenen Schülerhilfe

 

Im Ganztagsschulbetrieb ist anzustreben, dass die Hausaufgaben an allen Tagen von den Ganztagsschülern weitestgehend in der Schule erledigt werden.

Hausaufgaben können weiterhin an Tagen mit unterrichtsfreiem Nachmittag erteilt werden. So gibt es Aufgabenbereiche, die auch im Ganztagsschulbetrieb überwiegend oder teilweise zu

Hause erledigt werden wie z. B.

• Lernen von Vokabeln,

• Vorbereitung von Referaten und Klassenarbeiten,

• Lesen von Texten und Lektüren,

• „Materialpflege“ wie Ordnen und Abheften von Unterlagen, Übertragung von

   Kladdemitschriften,

   Beschaffung von Unterrichtsmaterialien u. ä.,

• in Ausnahmefällen in der Schule nicht vollständig erledigte schriftliche

  Übungsaufgaben.

 

Die Dauer der täglich zu stellenden Übungsaufgaben ergibt sich aus dem Hausaufgabenerlass; sie soll eine tägliche Zeitstunde für den „Durchschnittsschüler“ nicht überschreiten.


Organisatorische Hinweise bzgl. der Hausaufgaben für alle Lehrkräfte

• Zur Abstimmung und Kontrollübersicht über die erteilten Übungsaufgaben werden die

   Aufgabenstellungen im Klassenbuch am Tag der Erteilung dokumentiert.

• Die Lehrkräfte einer Klasse sind aufgefordert, durch Absprachen und Überprüfung der

   eingetragenen Aufgaben das vorgegebene Zeitlimit einzuhalten. Aufgaben zu einem

   anderen als dem Folgetag können dabei teilweise unberücksichtigt bleiben.

• Es wird empfohlen, sich häufig durch Nachfragen nach dem tatsächlichen

  Aufgabenumfang zu erkundigen

• Zur Aufgabenstellung wird allen Lehrkräften empfohlen, genügend Zeit einzuplanen,

   so dass bei  Klärungsbedarf Erläuterungen und Beispiele gegeben werden können.

   Die Erteilung von Übungsaufgabenstellung sollte nach dem Klingelzeichen

   nicht mehr erfolgen.

• Alle Schülerinnen und Schüler führen ein Aufgabenheft, so dass sowohl die

   Lehrkräfte in den Übungsstunden wie auch die Eltern sich einen Überblick über die

   Aufgabenstellungen  verschaffen können.

• Die Lehrkraft nimmt in erster Linie eine Impulsgebungs-, Beratungs- und

   Aufsichtsfunktion war.

   Sie sorgt für eine ruhige Arbeitsatmosphäre und bietet Hilfestellungen an.

• Die Aufgabenerledigung soll möglichst eigenständig erfolgen.

• Empfohlen wird die Organisation von Helfersystemen („Schüler helfen Schülern“),

   auch um Unterrichtsversäumnisse aufzuholen.

 


Wahlpflichtangebote in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr (die Unterrichtsstunde dauert

60 Min.)

Die angemeldeten Schülerinnen und Schüler müssen gem. der Stundentafel im Sek-I-Bereich an mindestens zwei Tagen der Woche an zwei verschiedenen Nachmittagsangeboten teilnehmen.


Förderunterricht sowie Arbeits- und Übungsstunden

Unterschiedliche Lern- und Leistungsstände erfordern individuelle Förder- und Übungsmaßnahmen.

Kenntnisse und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler werden durch regelmäßige Übungs-, Wiederholungs-, Anwendungs- und Übertragungsphasen und die Einübung altersgemäßer Formen selbständiger Ergebnissicherung gefestigt und gesichert. Dabei sieht das Konzept der GHRS Wietze vor, jeden Förderunterricht auch als „Forderunterricht“ mit konkreten Arbeits- und Übungsanforderungen zu gestalten. Solche Fördermaßnahmen und Übungsstunden sind geeignet, Lernrückstände und situative Lernprobleme oder Defizite aufzuarbeiten und Hilfen anzubieten wie auch Schülerinnen und Schülern mit besonderen Fähigkeiten, Begabungen und Interessen zusätzliche Lern- und Übungsmöglichkeiten anzubieten. Deshalb soll das Nachmittagsangebot bei entsprechender Nachfrage / Notwendigkeit Förderunterricht und Fördermaßnahmen insbesondere für die sprachlichen und mathematischen Fächer vorsehen. Alle Fördermaßnahmen müssen in enger Abstimmung mit den in den jeweiligen Jahrgangsstufen unterrichtenden Lehrkräfte erfolgen.

 

Arbeitsgemeinschaften und Projekte an außerschulischen Lernorten

Arbeitsgemeinschaften berücksichtigen die Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler.

Sie geben Anregungen für sinnvolle Freizeitgestaltung und die Entwicklung eigener Interessen, Schwerpunkte, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Sie sind in besonderer Weise geeignet, den in der Stundentafel vorgesehenen Fachunterricht sinnvoll und anregend zu ergänzen und besonders die kreativen, musischen, künstlerischen, technologischen, handwerklichen, manuellen, sprachlichen und sportlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler anzusprechen, zu wecken, anzuspornen und zu stärken.

Gerade für ein reichhaltiges und Interesse weckendes Angebot an Arbeitsgemeinschaften soll neben den besondere Angebote unterbreitenden Lehrkräften der Schule verstärkt Außenkompetenz in Form geeigneter Übungsleiter/innen, Künstler/innen, Musiker/innen – insbesondere in Zusammenarbeit mit geeigneten Vereinen, Kirchen, Jugendgruppen Musikschulen, Jugendzentren, Theater, Museum, Stadtarchiv, Betrieben und anderen Institutionen – aber auch Eltern, andere geeignete Personen und Schülerinnen und Schüler einbezogen werden. Insbesondere soll die Zusammenarbeit zwischen den Schulformen gesucht werden, eine wechselseitige Öffnung und eine schulformübergreifende Konzipierung angestrebt und vereinbart werden. AG-Angebote können auf dem Schulgelände, aber auch an außerschulischen Lernorten stattfinden. Der Nachmittagsbereich soll verstärkt genutzt werden, in  Zusammenarbeit mit außerschulischen Anbietern um  den Schülerinnen und Schülern dazu umfassende und sinnvolle Angebote und Betätigungsmöglichkeiten zu eröffnen.

 

Projektorientierte Arbeitsgemeinschaften sollen – je nach Konzept – auch für einen längeren Zeitraum als ein halbes Schuljahr gewählt und die Teilnahme für diesen Zeitraum dann verbindlich erklärt werden können.

 

Wietze, 28. August 2009



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